Bank of Scotland

Bank of ScotlandDie im Jahr 1695 gegründete Bank of Scotland ist eines der weltweit traditionsreichsten Bankhäuser. Seit 2009 gehört sie zur Lloyds Banking Group, die mit mehr als 100.000 Mitarbeitern weltweit aktiv ist und auf ca. 30 Millionen Kunden vorweisen kann. Neben Tagesgeldkonten bietet die Bank of Scotland auch Festgeldkonten, Girokonten und Kreditkarten an.

Das kostenlose Tagesgeldkonto der Bank of Scotland zeichnet sich durch einfache Vertragsbedingungen aus. Der für alle Kunden einheitliche Zinssatz ist weder an eine Mindesteinlage gebunden noch an eine Laufzeit begrenzt. Die Kontoführung ist komplett kostenlos, die gesamte Verwaltung des Kontos erfolgt online. Auch für Kontoauszüge, Ein- und Auszahlungen oder den Versand von Steuerbescheinigungen werden keine Gebühren erhoben.

Das Angebot der Bank of Scotland:

  • echtes Tagesgeldkonto
  • kostenlose Kontoeröffnung
  • kostenlose Kontoführung in Euro

Zinsinformationen:

  • Tagesgeldzinsen:
    • 2,70 % p.a. für Anlagesummen von 0,00 € bis 500.000 €
  • min. Anlagesumme: nein
  • max. Anlagesumme: 500.000 €
  • Zinsgarantie / Zinsbindung: keine
  • Zinsgutschriften: jährlich zum 31.12.
  • Bestandskunden: identische Zinskonditionen
  • Neukunden-Bonus: 30 Euro Startguthaben für alle Anträge bis 04.03.2012

» Hier gelangen Sie zur Webseite der Bank of Scotland

Einlagensicherung

Banken aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können auch für ihre deutschen Niederlassungen das Einlagensicherungssystem ihres Heimatlandes anwenden. Die Bank of Scotland macht von diesem Recht Gebrauch und wendet einerseits das britische Einlagensicherungssystem FSCS (Financial Services Compensation Scheme) an. Dadurch sind für Kunden in Deutschland Einlagen zunächst bis zu einer Höhe von 85.000 Britischen Pfund garantiert. Weiterhin ist die Bank of Scotland auch noch Mitglied im Bundesverband deutscher Banken. Durch deren Einlagensicherungsfonds kann sie ihren Kunden eine erweiterte Einlagensicherung bis 250.000 Euro zusichern. Damit entspricht das Sicherungsniveau mehr als dem Doppelten des in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen.